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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DS Bowl im Megabowling



Alle Leistungen, welche die DS Bowl im Megabowling für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.


  1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden. (Bowlingschuhe sind Spezialschuhe – keine Turnschuhe). Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter (Bowlingkasse) gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.

  2. Gesperrte Bereiche (z.B. Maschinenbereich) dürfen unter keinen Umständen betreten werden.

  3. Das Betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind zu zwei Drittel geölt, so dass beim Übertreten der Foullinie (Lichtschranke) Rutsch- und dadurch Verletzungsgefahr besteht. Für die entstandenen Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung.

  4. Für Schäden an oder der Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderoben oder sonstigen privaten Eigentum übernehmen wir keine Haftung.

  5. Pro Bahn sind maximal 8 Personen möglich.

  6. Die Bahnen werden vom Counter vergeben – Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.

  7. Bowlingspieler haben sich 15 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.

  8. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn(en) kann (können) vom Counter weitervermietet werden. Die Zeit kann nicht nachgespielt werden.

  9. Alle Bahnreservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, sowie Telefonnummer angenommen und gespeichert. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

  10. Bei Internetreservierungen werden zusätzlich die IP-Adressen gespeichert.

  11. „Auf Verdacht“-Reservierungen werden von uns nicht angenommen.

  12. Sobald eine Reservierung von uns per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt wird, ist sie verbindlich.

  13. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierungen bzw. Bestellung gilt folgendes: (a) Erfolgt keine Stornierung (48 Stunden vorher) der Reservierung / Bestellung können 100% der Kosten geltend gemacht werden. (b) Die Regelung tritt in Kraft, wenn uns Kosten, Verluste bzw. Ausfälle entstanden sind und die Bahn(en) kurzfristig nicht anderweitig belegt werden konnte(n).

  14. Bei Eintrag auf unsere Warteliste können wir keine Zeitgarantie übernehmen.

  15. Defekte an den Bahnen, die nicht sofort behoben werden können, berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen. Maschinenstopps berechtigen keine Rabattansprüche.

  16. Für technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle, Feueralarm o.ä.) besteht kein Entschädigungsanspruch.

  17. Eine eventuelle Evakuierung durch z.B. Feueralarm entbindet nicht von der Zahlung bis dahin erbrachte Leistungen.

  18. Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn und/oder zur Verweisung des Hauses. Im Voraus bezahlte Leistungen werden nicht erstattet.

  19. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch, mutwillige Auslösung von Alarmen o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht und ziehen ein Hausverbot nach sich.

  20. Billardqueues und Billardkugeln werden am Billardcounter gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr ausgegeben.

  21. Billardqueues, –kugeln, –tische sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände, Unterhaltungsautomaten und Bowlingzubehör sind sachgerecht zu behandeln.

  22. Manipulationen an Spiel und Unterhaltungsgeräten werden zur Anzeige gebracht.

  23. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Bahn(en)miete/Spielpreise vor Beginn, sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren.

  24. Die Zahlung der von uns erbrachten Leistungen erfolgt generell in bar oder per EC-, Karte (mit Pin). Begleichung per Rechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung durch die Geschäftsleitung möglich.

  25. Das Counterpersonal ist berechtigt, das angefallene Spiel, bzw. Stundenpreise und Leihschuhgebühren komplett für eine Bahn bzw. eine zusammengehörige Gruppe zu kassieren.

  26. Bowling, Leihschuhe und Billard werden am Counter bezahlt. Gastronomische Leistungen werden beim Servicepersonal bezahlt.

  27. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

  28. Es ist auch nicht gestattet, Speisen und Getränke mit in das Kino zu nehmen.

  29. Das Rauchen im DS Bowl im Megabowling ist ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen der Raucher Raum gestattet.

  30. Wir achten strengstens auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (siehe Aushang), deswegen ist es dem Personal gestattet, sich jederzeit Ausweise zur Altersfeststellung vorzeigen zu lassen.

  31. Beim Partybowling, werden Bilder für unsere Facebook- und Instagram Seite gemacht, wer das nicht möchte kann sich an den DJ am Abend wenden oder uns eine E-Mail an office@bowling-lingen.de zukommen lassen, falls es doch mal passiert das ein Foto nicht veröffentlich werden soll.

  32. Mit den Bowlingschuhen ist es nicht erlaubt, die Bowlinganlage verlassen, das bedeutet bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 35,00 € fällig.

Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.